Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen der Mitarbeiterempfehlung


TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Start der Mitarbeiterempfehlungsaktion ist der 01.05.2015. Empfehlungen, die vor diesem Termin erfolgt sind, können nicht berücksichtigt werden. Empfohlen werden können nur Personen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung in keinem Arbeitsverhältnis mit der ENITAS Deutschland GmbH stehen oder zuvor bereits Mitarbeiter der ENITAS Deutschland GmbH waren. Sowohl der Empfehler als auch die empfohlene Person müssen der ENITAS Deutschland GmbH vor Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses namentlich bekannt sein. Empfehlen darf nur eine private Person. Der Rechtsweg ist in jedem Falle ausgeschlossen.

ZUSTIMMUNG DES EMPFOHLENEN
Das Einverständnis des Empfohlenen wird benötigt und muss dem Empfehler vorliegen. Erst nach Vorliegen des Einverständnisses ist der Empfehler berechtigt, die Kontaktdaten an ENITAS weiterzugeben.

AUSSCHLUSSKRITERIEN
ENITAS weist darauf hin, dass die Empfehlung in bestimmten Fällen gesetzlich unzulässig ist. So darf der Empfohlene keinesfalls unzumutbar belästigt oder unter Druck gesetzt worden sein. Dies gilt insbesondere für die Kontaktaufnahme bzw. Werbung über Telefon-, E-Mail oder andere Wege ohne seine Zustimmung. Der Empfohlene darf nicht durch falsche Versprechungen, die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Verschweigen wichtiger Informationen getäuscht werden. Zudem darf der Empfehler Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis und ohne Nachweis der Einverständniserklärung nicht an ENITAS weitergeben.

ENITAS ist berechtigt, den Empfehler von der Empfehlungsaktion auszuschließen und / oder die Prämie nicht auszuzahlen, wenn ein Sachverhalt wie oben stehend vorliegt.

Ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen sind Mitarbeiter der ENITAS Deutschland GmbH, die mit Vertriebs-, Personal- und Recruitingaufgaben betraut sind.

AUSZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIE
Für jede erfolgreiche Mitarbeiterempfehlung erhält der Empfehler eine einmalige Prämienzahlung in Höhe von 250,- Euro (brutto). Voraussetzung dafür ist, dass
1) der empfohlene Mitarbeiter nach Vertragsabschluss mindestens 3 Monate bei der ENITAS Deutschland GmbH beschäftigt ist,
2) der empfohlene Mitarbeiter bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit der ENITAS steht oder stand. Desweiteren darf der Kandidat sich nicht bereits vorher – unabhängig von der Empfehlung – bei ENITAS beworben haben und darf noch nicht in der Bewerberdatenbank von ENITAS eingetragen sein,
3) der Empfehler im Falle von Mehrfachnennungen den neuen Mitarbeiter als Erster vorgeschlagen hat (entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Empfehlung bei ENITAS),
4) die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen ENITAS vor Zustandekommen des neuen Arbeitsverhältnisses bekannt waren.

HINWEIS
ENITAS weist darauf hin, dass Prämien, die für erfolgreiche Mitarbeiterempfehlungen gezahlt werden, im Zweifel dem Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen können und vom Empfänger gegenüber dem Finanzamt eigenständig als Einkünfte anzuzeigen sind. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt ENITAS in diesem Zusammenhang Dritten gegenüber keine Haftung.

 


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